Die Heizungswartung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie muss folgende Arbeiten umfassen:

• Reinigen der Kessel- bzw. Wärmetauscherflächen
• Einstellen der Feuerungseinrichtung
• Überprüfen der zentralen sicherungs- und regelungstechnischen Einrichtungen

Die Heizungswartung verursacht „keine Kosten“. Im Gegenteil: Sie hilft, Energie zu sparen und verhindert oft größere Schäden, und das bei nur geringem finanziellen Aufwand. Wenn nur ein Mehrverbrauch von 5 % verhindert wird, hat sich die Wartung schon gelohnt. Bei schlecht eingestellter Verbrennung oder verschmutzten Kesselflächen ist der Mehrverbrauch oft noch größer.

Die Serviceerweiterung bietet überdies noch einen Störungsservice, bei dem keine Lohnkosten anfallen, lediglich das verbrauchte Material wird in Rechnung gestellt. Auch diese Serviceerweiterung kann Lohnkosten sparen helfen, z. B. bei Störungen der Brenner- oder Regelanlage an Wochenenden und Feiertagen. Für einen Zuschlag auf den gesamten Wartungspreis von 75 % können Sie diesen Service in Anspruch nehmen.

Der Bereitschaftsdienst steht allen Kunden, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, an allen Tagen des Jahres, rund um die Uhr, 24 Stunden, also auch an Wochenenden und Feiertagen, zur Verfügung.
 
Bereitschaftdienst: 0172/5323905


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